Wir vereinbaren gerne ein Erstgespräch mit Ihnen.

 Das Erstgespräch dient der Klärung des Arbeitsauftrages und ist kostenlos und unverbindlich.

 

  • Für Supervisionen und Coaching ist das Erstgespräch Voraussetzung.

       Es dient der Klärung des Arbeitsauftrages, der Entscheidungsfindung, ob wir
       zueinander passen und eine gemeinsame Arbeitsebene finden können.

       Führt das Erstgespräch zu einer Zusammenarbeit, wird ein Supervisionskontrakt

       geschlossen.

       Dieser Vertrag enthält alle Formalien zu den Supervisionsvereinbarungen, die

       individuell abgesprochen werden.

       Der Kontrakt ist in beiderseitigem Einverständnis jederzeit änderbar.

       Es ist wichtig, die Inhalte und Ziele im Kontrakt festzulegen. Die Dauer und
                                                     Anzahl der Sitzungen wird terminiert und der Ort der Supervision bestimmt.

       Eine Supervisionsreflexion ist Bestandteil jeder Supervision und wird immer in der letzten Sitzung durchgeführt.

 

  • Für Seminare und Fortbildungen sowie Teamtage und pädagogische Tage wird das Thema,
    der formelle Rahmen, Zeitdauer, Ablauf usw. vereinbart.